Aktive Wehr

Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr

so lautet das Credo aller Feuerwehren in Deutschland. Dies bedeutete auch, bereit zu sein, am Tag und in der Nacht, Sommer wie Winter. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Markt Abtswind sind bereit und für euch da, 24 Stunden am Tag – 365 Tage im Jahr.

Darum üben wir regelmäßig, damit alle nötigen Handgriffe sitzen und der Umgang mit den vorhandenen Geräten beherrscht wird.

Retten – Löschen – Bergen – Schützen

Hier dargestellt sind die Grundtätigkeiten der heutigen Feuerwehr, die über das klassische “Brände löschen” weit hinausgehen und unter Anderem in der Technischen Hilfeleistung, dem Katastrophenschutz und der Rettung und der Bergung von Sachwerten münden.

Retten

Die Rettung von Mensch und Tier aus Zwangslagen, sei es bei Bränden, bei Verkehrsunfällen, bei Unwettern und Katastrophen bis hin zur Rettung von eingebrochenen Personen aus vereisten Gewässern ist eine Hauptaufgabe der Feuerwehren. Die Feuerwehr wird auch zunehmend zur Unterstützung des Rettungsdienstes alarmiert.

Löschen

Hierunter versteht sich die klassische Brandbekämpfung, die mit zunehmendem Fortschritt, man denke an Elektromobilität und Solartechnik, als auch mit der vermehrten Verwendung von Kunststoffen und synthetisch hergestellten Fasern im Haushalt, Möbeln, Kleidung und Ähnlichem immer herausfordernder wird. Heutzutage werden hierdurch bei klassischen Wohnungsbränden wesentlich höhere Verbrennungstemperaturen erreicht als noch vor 20 Jahren, wodurch unsere Kameraden einen besseren Schutz im Innenangriff benötigen. Es werden auch andere Löschtechniken und Löschmaterialien benötigt, um Brände sicher zu löschen. Nach wie vor ist Wasser jedoch das Basis-Löschmittel der Feuerwehren.

Bergen

Ein weiterer vielschichtiger Schwerpunkt der Feuerwehren ist die Bergung von Sachwerten z. B. bei der technischen Hilfeleistung. Dabei ist beispielsweise an die Ladung verunfallter Fahrzeuge oder verschüttete Güter zu denken. Von Unwettern umgestürzte Bäume und Strommasten gehören ebenso in diesen Bereich wie versenkte Fahrzeuge.

Schützen

Die Feuerwehr wird nicht nur aktiv bei abwehrenden Maßnahmen wie dem Hochwasserschutz, sie ist auch im vorbeugenden Bereich eingebunden und versucht im Vorfeld zu verhindern, dass Gefahren entstehen. Beispielsweise klärt sie Kinder über den Umgang mit Feuer auf und hält Sicherheitswachen bei großen Veranstaltungen. Auch wehrt eine Feuerwehr Gefahren für die Umwelt ab und betreibt aktiven Umweltschutz. Zu diesem Einsatzgebiet gehört z. B. die Eindämmung von Ölunfällen oder die Beseitigung von Ölspuren auf Straßen.

Die Feuerwehren in Bayern

Der abwehrende Brandschutz und der Technische Hilfsdienst werden in Bayern zu 99 % durch Freiwillige Feuerwehren sichergestellt. Das sind rund 7.700 Freiwillige Feuerwehren mit ca. 320.000 Ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und -frauen. Nur in den sieben Großstädten die über 100.000 Einwohner haben, gibt es Berufsfeuerwehren. Zudem gibt es in über 170 Betrieben wie z.B. BMW, Flughafen München oder andere Industrieunternehmen geforderte oder freiwillige, staatlich anerkannte Werkfeuerwehren. Und dann gibt es auch noch rund 80 Betriebe, die eine freiwillige Betriebsfeuerwehr mit Betriebsangehörigen unterhalten.

Die Freiwilligen Feuerwehren werden auf der Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetzes von den Gemeinden und Städten (über 2.050) aufgestellt, ausgerüstet und unterhalten. Sie sind damit ein Teil der kommunalen Daseinsvorsorge für den Bürger.

Bei den Freiwilligen Feuerwehren besteht das Personal aus ehrenamtlich tätigen Bürgern. Das heisst, dass diese neben ihrer eigentlich beruflichen Tätigkeit ein sicherheitsrelevantes Ehrenamt im Rahmen einer Pflichtaufgabe der Gemeinde/Stadt, ausüben. Dafür erhalten sie kein Geld! Die Gemeinde/Stadt stellt hierbei nur die Ausstattung bereit. Der ehrenamtliche Bürger stellt seine Freizeit und seine Arbeitskraft der Gemeinde zur Verfügung. Finden sich nicht genügend ehrenamtliche Bürger für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, kann die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr anordnen. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz können alle Gemeindebürger zwischen dem 18. und dem vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst herangezogen werden.

Jährlich werden von den bayerischen Feuerwehren ca. 284.000 Einsätze abgearbeitet. Das heißt, dass in Bayern ca. alle 2 bis 3 Minuten eine Feuerwehr alarmiert wird.

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