Bemerkung:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Bei Eintritt in den Vorstand hat jedes Vereinsmitglied die „Verpflichtung auf die Vertraulichkeit“ des Feuerwehr-Verein Markt Abtswind e. V. schriftlich zuzustimmen. Ohne diese Zustimmung ist eine Vorstandstätigkeit nicht gestattet. Die Position muss durch Neuwahl nachbesetzt werden.
Organe des Vereis sind:
1.1 folgenden gewählten Personen:
1.2 Der erweiterte Vorstand besteht aus den kraft Amtes bestimmten Personen:
der Freiwilligen Feuerwehr Markt Abtswind, soweit diese dem Verein angehören und nicht in eine Funktion gemäß Absatz 1.1 lfd. Nr. a bis g gewählt wurden.
Die unter Absatz 1.1, lfd. Nr. a. bis g. genannte Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind in geheimer Abstimmung zu wählen. Die verbleibenden Vorstandsmitglieder können per Akklamation (Handzeichen) gewählt werden, es sei denn, dass ein Wahlberechtigter auf schriftliche Wahl besteht.
Ist eine Ehrenbezeigung bei Hochzeit, Geburtstag oder Beerdigung nicht erwünscht, ist dem Wunsch Folge zu leisten.
Abtswind, den 02.10.2020
gez. der Vorstand
Index: V9 vom 02.10.2021