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Rauchmelder retten Leben – auch Ihr Eigenes!

Rauchmelder retten Leben – wenn diese vorhanden sind und funktionieren! Jedes Jahr am 13. Mai ist Tag des Rauchmelders, dann gilt es, die jährliche Funktionsprüfung durchzuführen. Das geht schnell, einfach und kann im Notfall Leben retten. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ wurde im Jahr 2000 gegründet, um die Zahl von Brandopfern zu minimieren. Zwei Drittel der Opfer werden nämlich im Schlaf von einem Feuer überrascht. Rauchmelder könnten das verhindern.

So lange der Rauchmelder nicht piept – ob wegen eines Brandes oder nachlassender Batterieleistung –, vergessen wir die lebensrettenden Geräte unter der Decke. Doch nur funktionierende Rauchmelder retten Leben“, sagt Norbert Schaaf, Vorsitzender von „Rauchmelder retten Leben“ und ergänzt: „Daher ist es wichtig, die kleinen Lebensretter unabhängig von ihrer Batterieleistung einmal jährlich zu überprüfen und nach zehn Jahren auszutauschen. Mit dem Motto wollen wir Eigentümer und private Vermieter darauf hinweisen, dass die Rauchmelderpflicht nicht mit der Installation endet, sondern Prüfung und Pflege ebenfalls dazugehören. Denn im Brandfall bleiben einem Menschen durchschnittlich nur 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.“

 

„Dass Rauchmelder Leben und die Gesundheit der Menschen retten, stellen wir bei unseren Einsätzen nahezu täglich fest. Daher unterstützen wir sehr die Aufklärung über die regelmäßige Überprüfung der lebensrettenden Geräte. Auch um Falschalarme durch Staub oder falsch interpretierte Batteriewarnungen der Rauchmelder (und dadurch unnötige Einsätze der Feuerwehr) zu verhindern, sollten Rauchmelder regelmäßig überprüft und rechtzeitig ausgetauscht werden“, erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Anleitung zur Rauchmelder Überprüfung:

Rauchmelder, fotografiert am 15.07.2021 in Berlin. Foto: Maurizio Gambarini
  1. Löst den Probealarm über den Testknopf aus. Ertönt dieser nicht, schaut in die Betriebsanleitung (wenn Ihr selbst für die Geräte verantwortlich seid) oder informiert Euren Vermieter. Tauscht nicht funktionierende Melder aus oder wechselt die Batterie.
  2. Prüft, ob die Raucheintrittsöffnung frei ist. Staub, Flusen oder Insekten solltet Ihr entfernen. Achtung: Die Geräte nicht aussaugen! Stark verschmutzte Geräte (zum Beispiel durch Farbe) austauschen.
  3. Handelt es sich um einen Rauchmelder mit austauschbaren Batterien, wechselt diese, wenn sie leer sind (Rauchmelder sendet Hinweiston) oder wenn Ihr nicht sicher seid, ob die Batteriespannung noch reicht. Verwendet nur die Batterien, die der Hersteller dafür vorgesehen hat.
  4. Sogenannte 10-Jahres-Rauchmelder (Zeichen „Q“) sind mit Batterien ausgestattet, die über die gesamte Lebensdauer des Melders eine ausreichende Spannung bereitstellen. Nach Ende ihrer Lebensdauer sind diese auszutauschen (gilt übrigens auch für Rauchmelder mit wechselbarer Batterie).
  5. Deponiert einen Wohnungsschlüssel bei einem vertrauenswürdigen Nachbarn. Bei einem Feueralarm kann dieser die Feuerwehr einlassen, falls Ihr nicht zu Hause seid (spart Zeit), bei Fehlalarmen den Rauchmelder abschalten (rettet die Wohnungstür) oder einen Service informieren.

Die Position und die benötigte Anzahl der Rauchmelder sollte auch nach einem Umbau oder der Umgestaltung von Wohnraum überprüft werden:

  • Sind ausreichend Rauchmelder vorhanden?
  • Gibt es neu geschaffene Räume, die eine Rauchmelder benötigen (Schlafzimmer, Arbeitszimmer,…)?
  • Ist die aktuelle Position der Rauchmelder, auch in größeren Räumen, noch funktionell und geeignet oder muss dieser montiert werden?
  • Gibt es Räume wie z: B. ein Wohnzimmer, indem jemand regelmäßig nächtigt?

Ein Anhaltspunkt hierfür bietet folgende Grafik:

Wo Rauchmelder installieren

Die Rauchmelderpflicht für private Wohnräume gilt in allen
16 Bundesländern. Die Details werden in der jeweiligen Landesbauordnung
geregelt. Diese legt auch die Räume fest, in
denen Rauchmelder installiert werden müssen. In allen Bundesländern
ist der Eigentümer für die Installation zuständig,
unabhängig davon, ob der Wohnraum vermietet oder selbst
genutzt wird. Für die Wartung gibt es je nach Bundesland
unterschiedliche Zuständigkeiten.
Mehr zu den Regelungen in Ihrem Bundesland auf:
www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht

Rauchmelder gehören nicht in Räume mit Wasserdampf, wie Küche oder Bad, oder Räume mit einer hohen Staubbelastung.

Achten Sie auf das Q

Das „Q“ ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen.

DIE VORTEILE:
• kein jährlicher Batterieaustausch durch fest eingebaute 10-Jahres-Batterie
• permanente Betriebsbereitschaft (solange der Melder nicht überstrichen und nicht überklebt wird)
• nachgewiesene Lebensdauer von mindestens 10 Jahren
• Reduktion von Fehlalarmen durch:

  • Verstärkten Schutz gegen Eindringen von Fremdkörpern in die Rauchkammer,
  • erhöhte Resistenz gegen feuchtes Raumklima, Korrosion und Temperaturwechsel,
  • erhöhte Stabilität des gesamten Melders in Bezug auf Gehäuse, Elektronik und Messeigenschaften.

Weiter Informationen unter: Rauchmelder retten Leben

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